Angel-ordnung
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Regelungen und Vorschriften
Jedes ASV-Mitglied muß zur Ausübung des Angelsports an den Vereinsgewässern über einen gültigen Jahresfischereischein, eine ASV-Fangstatistik sowie einen ASV- Erlaubnisschein verfügen. Die Dokumente sind beim Fischen mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen. Die Fangstatistik ist gewissenhaft auszufüllen und geleistete Arbeitsstunden sind einzutragen. Sie ist zum Jahresende dem Gewässerwart auszuhändigen.
Erlaubt sind zwei Handangeln mit je einem Haken, davon nur eine Angel als Raubfischangel. Lebende Köder und die Benutzung des Setzkeschers sind verboten. Es gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Schonzeiten Folgende Fische sind innerhalb der aufgeführten Zeiträume gesperrt:
Mindestmaße Hecht 50cm, Zander 50cm, Karpfen 45cm, Schleie 26cm, Forelle 25cm, Aal 50cm, Barsch 20cm, Wels 20cm, Rotfeder/Rotauge 20cm, Renke20cm, Bresen20cm, Güster 20cm, Laube 20cm, Grasfisch 20cm Fangbegrenzung Es dürfen pro Tag max. fünf Edelfische und zehn Weißfische entnommen werden.
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