Mitglied
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werdet Mitglied beim ASV
Jedes ASV-Mitglied ist neben der Ausübung des Angelsports dem Verein gegenüber verpflichtet, die von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge zu entrichten und geforderten Arbeitsstunden am Gewässer oder bei anderweitigen Arbeitseinsätzen zu erbringen. Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich per Bankeinzug erhoben, Barzahlung ist aus administrativen Gründen nicht möglich.
Erbringt ein Mitglied nicht die festgelegte Arbeitsstundenzahl, so werden ihm für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 20,- € in Rechnung gestellt. Die Bestätigung geleisteter Arbeitsstunden erfolgt jeweils von einem Vorstandsmitglied in der Karte "Fangstatistik". Gebühren & Arbeitsdienste
Für ASV-Mitglieder gelten gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung die nachfolgenden Regelungen.
Mitgliedsbeiträge p.a.:
Zu leistende Arbeitsdienste p.a.:
Mitgliedsantrag
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beitrittserklärung_2021_formular.pdf | |
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Datenschutz
>Hier geht’s zur Datenschutzordnung und der Einwilligungserklärung
als PDF Download:

datenschutzerklärung_asv-22.pdf | |
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