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 Angelsportverein  Dreieichenhain 1960 e.V.

Jugend

Angelordnung Jugendliche

  1. Jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr gehören der Jugendgruppe an. Ab dem 18. Geburtstag werden die Jugendlichen automatisch als aktive Mitglieder übernommen, sofern vorher nicht der Austritt erklärt wurde.
  2. Jugendliche nehmen grundsätzlich an allen Vereinsaktivitäten teil.
  3. Jugendliche haben den in der Jahreshauptversammlung festgesetzten Arbeitsdienst zu leisten. Ausnahmen hierzu regelt der Vorstand.
  4. Jugendliche können an allen Versammlungen teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
  5. Jugendliche dürfen an allen Vereinsgewässern mit einer Rute angeln. Die Angelschnüre müssen mit Rute und Rolle verbunden sein. Die Verwendung von Zwillings- und Drillingshaken ist verboten.
  6. Das Fischen mit künstlichen Ködern ist am Herrnweiher (oberes und unteres Becken) erlaubt. Am Burgweiher und an der Essigmühle ist das Fischen mit künstlichen Ködern nur in Begleitung eines aktiven Mitgliedes erlaubt.
  7. Nachtangeln ist nur in Begleitung des Jugendwartes oder eines aktiven Mitgliedes erlaubt.
  8. Jeder Jugendliche muss beim Angeln einen gültigen Jahresfischereischein, die Fangliste und den Erlaubnisschein bei sich führen.
  9. Ausgelegte Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt liegen.
  10. Das Fischen vom Kahn oder Boot ist nicht erlaubt.
  11. Das Fischen im Bereich des Sperrgebietes ist untersagt.
  12. Auf den Fischbesatz ist größte Rücksicht zu nehmen. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
  13. Fangbeschränkung: 5 maßige Edelfische pro Angeltag. Diese Regelung gilt nicht beim Gemeinschaftsangeln.
  14. Der Jugendliche ist verpflichtet, seinen Fang nach Art und Gewicht vor Verlassen seines Angelplatzes zu notieren. Die Fangliste ist nach Aufforderung dem Vorstand vorzuzeigen.
  15. Verstöße gegen die Jugendordnung können mit Gewässersperre oder Vereinsausschluss geahndet werden. Die Entscheidung obliegt dem Vorstand.
  16. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Unterzeichnung dieser Jugend- Angelordnung, dass gegen den Verein keine Regressansprüche geltend gemacht werden können. Somit ist jede Haftung des Vereins bei Unfällen o.ä. ausgeschlossen.
  17. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung und der Allgemeinen Angelordnung.
  18. Ansprechpartner der Jugendlichen ist der Vorstand, hier insbesondere:
  19. Jugendwart: Ralph Seddig, Hengstbachstr. 8a, 63303 Dreieich, (06103) 87560

Die Jugendangelordnung tritt am 1. Februar 2002 in Kraft.

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Von der allgemeinen Angelordnung und der Jugend-Angelordnung habe ich Kenntnis genommen und erkenne deren Inhalte an:

Ort___________________Datum ____________________



Unterschriften________________________________________
                        Jugendlicher / Erziehungsberechtigte/er
Bild

An der Winkelsmühle 5 - 63303 Dreieichenhain

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